
IDaF - Institut für Deutsch als Fremdsprache
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40210 Düsseldorf
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Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer eine Qualifikation besitzt, die der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig ist und eine Zulassung einer deutschen Hochschule nachweisen kann.
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung haben die Studienbewerberinnen und -bewerber eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, ob sie an einer deutschen Hochschule eine Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) nicht oder endgültig nicht bestanden haben.