Wie und wann meldet man sich zur DSH an?

Sie müssen sich schriftlich an der durchführenden Universität anmelden. Dabei ist Ihnen das IDaF behilflich. Die Formulare für die Anmeldung erhalten Sie in unserem Sekretariat im IDaF oder von der durchführenden Universität. Bitte besuchen Sie vorher die Websites der durchführenden Universität und erkundigen sich rechtzeitig über die "Regeln für Prüfungsteilnehmende". Der Anmeldeschluss wird von den Universitäten festgelegt. Sollten Sie den Prüfungstermin nicht einhalten können, müssen Sie sich unbedingt vorher schriftlich wieder abmelden! Eine Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn die Studienbewerberinnen und -bewerber zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen oder wenn sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktreten. Bei Krankheit kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden.

  • Die Termine der Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss sechs Wochen vor Abnahme der schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
  • Der Antrag der Studienbewerberinnen und -bewerber auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfungstermine dem Prüfungsausschuss vorliegen.
  • Zur mündlichen Prüfung werden die Studienbewerberinnen und -bewerber schriftlich eine Woche vor dem Prüfungstermin eingeladen.


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